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Ein neues Kernteam an der UZH widmet sich der institutionellen Akkreditierung der Universität.
Öffentliche oder private Hochschulen der Schweiz müssen eine institutionelle Akkreditierung durchlaufen, um sich als «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» bezeichnen und Bundesgelder beziehen zu dürfen. So sieht es das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) seit 2015 vor. Für eine Akkreditierung müssen die Hochschulen den Nachweis erbringen, dass sie über ein geeignetes Qualitätssicherungssystem für Lehre, Forschung und Dienstleistungen verfügen.
Die UZH hat zur Vorbereitung der Akkreditierung das Projekt «Akkreditierung 2022» unter der strategischen Leitung von Vize-Rektorin Gabriele Siegert lanciert. Ein Kernteam unter der Leitung von Peter Collmer (siehe Bild rechts) hat Ende 2018 die operative Arbeit am Projekt aufgenommen. Diesem Kernteam werden demnächst mehrere themenspezifisch ausgerichtete Arbeitsgruppen zur Seite gestellt. Das eigentliche Akkreditierungsverfahren beginnt im Juni 2020 und wird von der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) durchgeführt. Der Akkreditierungsantrag erfolgt im September 2021, den Akkreditierungsentscheid fällt Anfang 2022 der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR).