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UZH Journal

«Weniger Bulimie-Büffeln, mehr Tiefgang»

Alain Griffel

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der UZH nimmt auf das Herbstsemester 2021 hin weitreichende Änderungen im Studiengang vor. Alain Griffel, Prodekan Lehre, erklärt die Ziele dieser Reform.

Interview: Melanie Nyfeler

Im Herbstsemester 2021 kommt nun schon die dritte Reform des Jus-Studiums. Warum braucht es erneut Anpassungen?

Alain Griffel: Wir müssen unsere Studienarchitektur an die neue Musterrahmenverordnung der UZH anpassen. Wir nutzen diese Gelegenheit, um das Jus-Studium mit Blick in die Zukunft zu optimieren und bestehende Mängel aus den früheren Reformen zu korrigieren. Der Wechsel vom Lizenziats- zum Bologna-System musste in den Jahren 2004 bis 2006 sehr schnell erfolgen, man hatte noch keine Erfahrung mit dem neuen System. In der Folgereform von 2010 bis 2013 wurde nur die Bachelorstufe überarbeitet.

Hat das Bologna-System versagt?

Diese Frage kann man nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Es kommt immer darauf an, wie man ein Studiensystem innerhalb des vorgegebenen Rahmens gestaltet. Bologna hat im Jus-Studium zu einigen Verschlechterungen, aber auch zu Verbesserungen geführt. Da wir neben Wien die grösste juristische Fakultät im deutschsprachigen Raum sind, hatten wir schon aufgrund der Grösse zusätzliche
Herausforderungen zu meistern.

Wo sind die Schwachstellen des Bologna-Systems?

Für mich besteht eine Verschlechterung darin, dass Studierende und Dozierende die Kreditpunkte als Mass aller Dinge sehen. Das Sammeln von ECTS Credits – verbunden mit dem sogenannten «Bulimie-Lernen» – scheint heute die Leitlinie zu sein. Als Verbesserung sehe ich, dass die Studierenden mit einer viel grösseren Ernsthaftigkeit bei der Sache sind. Das ist auch gut so. Es ist heute nicht mehr wie im Liz-System möglich, ein Studium neben einem 80-Prozent-Job zu machen.

Was ändert sich für die Studierenden mit der jetzigen Reform?

Bei der Einführung des Bologna-Systems ging man davon aus, dass die Bachelorstufe der Regelabschluss sein würde und dass nur wenige wissenschaftlich Interessierte den Master anhängen würden. Also hat man an der RWF den Stoff des ganzen Lizenziats in den Bachelor gepresst und auf Masterstufe Spezialisierungen und viele zusätzliche Module zur Auswahl angeboten. Als dann 2006 der Masterabschluss Voraussetzung für das Anwaltspatent wurde, konnte man die Studienarchitektur nicht mehr anpassen.

Mit der jetzigen Reform beheben wir nun diesen Mangel: Wir etablieren das Masterdiplom als Regelabschluss, da die meisten Studierenden wegen der Anwaltsprüfung sowieso den Master absolvieren. Und wir konzipieren den Bachelor- und Masterstudiengang wieder stärker als Einheit: Der Stoff wird gleichmässig auf alle Stufen verteilt und einige Pflichtmodule ziehen sich in den Master hinein. Neu müssen deshalb im Master auch Pflichtmodule absolviert werden.

Wird dadurch das Masterstudium nicht verschult und die attraktive Wahlfreiheit fällt weg?

Das ist eine Frage der Perspektive. Im jetzigen System sind nicht wenige Studierende überfordert bei der Frage, was sie aus der grossen Fülle an Mastermodulen wählen sollen. Es gibt ja keine Anleitungen dazu. Und wenn die Studierenden dann den Weg des geringsten Widerstands gehen, können sie sich ein relativ pflegeleichtes Mastermenü – vielleicht mit guten Noten – zusammenstellen. In der Praxis kann sich dies später allerdings rächen. Der Präsident eines Bezirksgerichts sagte uns zu Beginn der Reform: «Was nützt es mir, wenn jemand eine Durchschnittsnote von 5,5 im Master hat, aber kein für die Gerichtspraxis relevantes Fach belegte? Der wird nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen.»

Auch wenn wir jetzt die bisherigen Wahlmöglichkeiten im Master einschränken, sind noch immer Module im Umfang von 36 Kreditpunkten sowie 12 Punkte in den Grundlagenfächern frei wählbar. So erreichen wir eine gesunde Balance zwischen guter Ausbildung und der Freiheit, eigene Schwerpunkte individuell zu setzen.

Von aussen hört man oft, die Studierenden wüssten nicht genug, um im Beruf zu bestehen ...

Das kommt immer auf die Ansprüche an. Die Praxis übernimmt Studierende, um sie in den Berufsalltag einzuführen und in einem Gerichts- oder Anwaltspraktikum praxisbezogen weiterzubilden. Eine Universität kann dies nicht leisten. Wir haben aber durchaus erkannt – und das hat auch eine breit abgestützte Evaluation mit Berufsvertreterinnen und -vertretern ergeben –, dass wir mehr tun können, um die Studierenden an die Praxis heranzuführen.

Dies ist auch die Hauptstossrichtung der jetzigen Reform: Wir wollen das Optimum aus der universitären Grundausbildung herausholen und sie mit mehr Methodenkompetenz anreichern. Die angehenden Juristinnen und Juristen sollen gut gerüstet sein, juristisch denken und komplexe Problemkonstellationen einordnen können, um rechtliche Probleme möglichst gut zu bewältigen. Gewisse Fächer – zum Beispiel das praxisrelevante Zivilrecht – erhalten mehr Raum. In der Tendenz streben wir also weniger Masse, dafür mehr Tiefgang und Vernetzung an.

Wie reagieren die Studierenden und die Dozierenden auf die Neuerungen?

Die Professorenschaft war stark am partizipativen Prozess beteiligt. Schliesslich geht es um die Umverteilung eines Kuchens, der schon verteilt ist – das ist nicht ganz schmerzfrei. Bisher wurden jedoch alle Konzepte und Beschlüsse von der Fakultätsversammlung deutlich gutgeheissen.

Von den Studierenden kamen bisher keine wirklich kritischen Stimmen. Sie werden erst in drei Semestern von der Übergangsphase betroffen sein. Mit etwas Voraussicht und Eigenverantwortung können sie den Wechsel in den neuen Master selber positiv gestalten. Dazu haben sie nun noch drei Semester Zeit. Wir haben die Übergangsregelung bewusst sehr flexibel gestaltet, um auch in dieser Phase die Ausbildungsqualität zu gewährleisten und Härtefälle zu vermeiden.

Welches sind die nächsten Schritte? Was gilt es noch zu konkretisieren?

Basierend auf dem Detailkonzept müssen wir jetzt noch die Studienordnungen ausarbeiten. Die Rahmenverordnung wurde von der Fakultätsversammlung bereits im letzten Dezember verabschiedet.

 

Die Studienreform 2021 in Kürze

  • In der Assessmentstufe (1. Jahr) des Jus-Studiengangs wird die Methodenlehre gestärkt und mehr Gewicht auf wissenschaftliches Schreiben gelegt.
  • Die Aufbaustufe (2. bis 3. Jahr) wird stofflich entschlackt. Einige Module werden in den Master verschoben.
  • Die bisherigen spezialisierten Master werden abgeschafft. Neu gibt es nur noch einen Studiengang «Master of Law», der zu einem Drittel Pflichtfächer enthält.

Weiterführende Informationen

«Wir wollen das Optimum aus der universitären Grundausbildung herausholen und sie mit mehr Methodenkompetenz anreichern.»

Alain Griffel

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